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Bußgeldkatalog – Stand: 01.01.2011:                                                             Rechtsanwälte Kotz
Tatbestand                                                                       (Euro)
                                                                                                                                       Bußgeldkatalog 2011
Höchstgeschwindigkeit – Personenkraftwagen bis 3,5 to
inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung                                         Siegener Strasse 104
bis 10 km/h                                                                      15/10
11-15 km/h                                                                       25/20                57223 Kreuztal
16-20 km/h                                                                       35/30
21-25 km/h                                                                       80/70
26-30 km/h
31-40 km/h - Fahrverbot 1 Monat innerhalb geschlossener Ortschaft
                                                                                 100/80
                                                                                 160/120
                                                                                                 Telefon: 02732/791079
41-50 km/h – Fahrverbot 1 Monat inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft
51-60 km/h – Fahrverbot 2 Monate innerhalb, 1 Monat außerhalb Ortschaft
                                                                                 200/160
                                                                                 280/240
                                                                                                 Telefax: 02732/791078
61-70 km/h - Fahrverbot 3 Monate innerhalb, 2 Monate außerhalb Ortschaft         480/440
über 70 km/h - Fahrverbot 3 Monate inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft
Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. Glätte, Regen)
                                                                                 680/600
                                                                                 100
                                                                                                 Email: info@ra-kotz.de
Alkohol, Drogen
1. Verstoß
2. Verstoß
                                                                                 500
                                                                                 1000
                                                                                              Homepage: www.ra-kotz.de
3. Verstoß                                                                       1500
Rote Ampel überfahren                                                            90
- bei länger als 1 Sekunde rot – 1 Monat Fahrverbot
- bei länger als 1 Sekunde rot – mit Gefährdung – 1 Monat Fahrverbot
                                                                                 200
                                                                                 320
                                                                                                  Community: www.rakotz.de
- bei länger als 1 Sekunde rot – mit Sachbeschädigung – 1 Monat Fahrverbot       360
Zebrastreifen überfahren trotz Fußgänger                                         80            Mietrecht: www.meinmietrecht.de
Bahnübergang umfahren                                                            700
Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h               Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtsiegen.de
< 5/10 des halben Tachowertes                                                    75
< 4/10 des halben Tachowertes
< 3/10 des halben Tachowertes – bei über 100 km/h – 1 Monat Fahrverbot
                                                                                 100
                                                                                 160
                                                                                           Verkehrsrecht: www.verkehrsrechtsiegen.de
< 2/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 2 Monate Fahrverbot          240
< 1/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 3 Monate Fahrverbot          320       Internetrecht: www.internetrechtsiegen.de
Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
< 5/10 des halben Tachowertes                                                    100       Medizinrecht: www.medizinrechtsiegen.de
< 4/10 des halben Tachowertes                                                    180
< 3/10 des halben Tachowertes – 1 Monat Fahrverbot                               240
< 2/10 des halben Tachowertes – 2 Monate Fahrverbot                              320
< 1/10 des halben Tachowertes – 3 Monate Fahrverbot                              400
Gefährliches Abbiegen                                                            70
Gefährliches Wenden/Rückwärtsfahren                                              80
Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil
mit Behinderung/Gefährdung                                                       100/120
Rechtsfahrgebot verstoßen                                                        80
Überholen mit Gefährdung                                                         100
Überholverbot missachtet
- mit Sachbeschädigung
                                                                                 150
                                                                                 200
                                                                                                                                         1. Bußgeldkatalog 2011
Vorfahrt missachtet                                                              100
Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn                                                                                                  2. Bußgeldverfahren
- Ein- oder Ausfahrt                                                             75
- Seitenstreifen                                                                 130
Seitenstreifen befahren                                                          75                                                      3. Alkoholgrenzen
Parken auf der Autobahn                                                          70
Illegale Kfz-Rennen Teilnehmer/Veranstalter                                      400/500
Gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen Fahrer/Halter                                 75/380                                                  4. Verkehrszentralregister
Gefahrgut-LKW trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht                 140
Mobilfunktelefon – verbotswidriges telefonieren                                  40
Sicherheitsgurt nicht angelegt                                                   30                                                      5. Auslandsbußgelder
Kind – Mitnahme ohne Verwendung einer Rückhaltevorrichtung                       40
Verstoß gegen Winterreifenpflicht                                                40                                                       von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz
Verstoß gegen Winterreifenpflicht mit Verkehrsbehinderung                        80

 (Auszug aus dem Bußgeldkatalog – Stand: 01/2011 – Angaben ohne Gewähr)
                                                                                                                                             Fachanwalt für Verkehrsrecht
1. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, wurde von             8. Was geschieht im Hauptverhandlungstermin bei Gericht? Wenn der            Verkehrszentralregister, Freiheitsstrafe von bis zu 1. Jahr sowie Geldbuße
der Polizei angehalten und habe sofort eine „Geldbuße“ bezahlt. Ist         Hauptverhandlungstermin angesetzt ist, wird das Gericht zu diesem Ter-       bis 1.500,00 €. Zudem muss man sich einer medizinischen bzw. medizi-
das Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren damit beendet? Ja. Wenn            min alle für die Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Zeugen laden.       nisch-psychologischen Untersuchung (MPU - “Idiotentest“) unterziehen,
ein geringfügiger Verkehrsverstoß vorliegt, kann die Polizei eine Verwar-   Ist das Gericht der Auffassung, dass dem Betroffenen der zur Last gelegte    bevor die Möglichkeit besteht, seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Vor
nung erteilen. Das Verwarnungsgeld beträgt zwischen 5,00 € und 35,00 €      Sachverhalt nicht nachgewiesen werden kann, so verkündet es einen            der MPU-Begutachtung nach einer erheblichen Alkoholfahrt sind bei der
(eine kostenfreie Verwarnung ist ebenfalls möglich).                        Freispruch. Die im Bußgeldbescheid ausgewiesene Geldbuße entfällt, die       „Notwendigkeit zum Alkoholverzicht“ oder bei einer „Alkoholabhängig-
2. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, wurde von             gesamten Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen Auslagen des        keit“ Nachweise über eine mindestens 12 Monate Alkoholabstinenz zu
der Polizei angehalten und habe die „Geldbuße“ nicht bezahlt. Wie           Betroffenen (auch die Kosten des Verteidigers) sind dann grundsätzlich       erbringen. Nach einer Drogenfahrt müssen vor einer MPU-Begutachtung
geht es weiter? Normalerweise bekommt man nun von der Verwaltungs-          von der Staatskasse zu tragen.                                               nachfolgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sein: 1. bei einer vorliegen-
behörde einen Anhörungsbogen zugesandt. In machen Fällen bekommt            9. Muss ich als Betroffener persönlich zur Hauptverhandlung er-              den „Drogengefährdung“ mind. 3 Monate Drogenfreiheit, 2. bei einer
man auch sofort einen Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde            scheinen? Ja. Der Betroffene ist grundsätzlich zum Erscheinen in der         „fortgeschrittenen Drogenproblematik“ mind. 6 Monate Drogenfreiheit
zugesandt. Wenn der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und dem Be-          Hauptverhandlung verpflichtet. Das Gericht kann ihn jedoch unter Um-         und 3. bei einer „Drogenabhängigkeit“ mind. 12 Monate Drogenfreiheit.
troffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, wird durch      ständen vom persönlichen Erscheinen entbinden.
                                                                                                                                                                    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister:
die Verwaltungsbehörde entschieden, ob der Erlass eines Bußgeldbe-          10. Kann ich Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einlegen? Ja. Man
                                                                                                                                                         Im Verkehrszentralregister (sog. „VZR“) in Flensburg werden rechtskräf-
scheids oder eine Verfahrenseinstellung erfolgt. Soweit genügend Bewei-     kann Rechtsbeschwerde einlegen bzw. man kann die Zulassung der
                                                                                                                                                         tige Entscheidungen von Strafgerichten (jedoch nur soweit ein Bezug zum
se für die „Schuld“ des Betroffenen vorliegen, wird durch die Bußgeld-      Rechtsbeschwerde beantragen.
                                                                                                                                                         Straßenverkehr besteht) sowie rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten (je-
stelle ein Bußgeldbescheid erlassen. Soll ein Fahrverbot ausgesprochen      11. Ist eine Erhöhung der Regelgeldbuße möglich? Ja. Eine Erhöhung
                                                                                                                                                         doch nur Entscheidungen über Fahrverbote oder Geldbußen von mind.
werden, so wird auch dieses im Bußgeldbescheid ausdrücklich aufgeführt.     der Regelgeldbuße ist bei einschlägigen Voreintragungen im Verkehrs-
                                                                                                                                                         40,00 Euro), verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Fahrerlaubnis-
3. Seit der Verkehrsordnungswidrigkeit sind über 3 Monate vergan-           zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg möglich. Glei-
                                                                                                                                                         maßnahmen sowie von Teilnahmen an Aufbauseminaren oder verkehrs-
gen. Ist die Angelegenheit verjährt? Für Verkehrsordnungswidrigkeiten       ches gilt für die Erhöhung von Fahrverboten.
                                                                                                                                                         psychologischen Beratungen gespeichert. Werden 8 - 13 Punkte im VZR
gilt gemäß § 26 Abs. 3 StVO grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 3       12. Wann gibt es Punkte? Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der
                                                                                                                                                         erreicht, so erhält man eine Verwarnung von der jeweiligen Fahrerlaubnis-
Monaten. Diese Frist gilt jedoch nur, solange wegen des Verkehrsversto-     Schwere des Verkehrsverstoßes. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wer-
                                                                                                                                                         behörde mit dem Hinweis, dass man freiwillig an einem Aufbauseminar
ßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben       den in der Regel im Verwarnungsgeldbereich (5,00 € bis 35,00 €) keine
                                                                                                                                                         teilnehmen kann. Erreicht man 14 - 17 Punkte wird ein solches Seminar
worden ist. Von diesem Zeitpunkt an beträgt die Verjährungsfrist 6 Mona-    Punkte vergeben. Für Verstöße im Bußgeldbereich (ab 40,00 €) ist zusätz-
                                                                                                                                                         zwangsweise angeordnet, falls keine Teilnahme an einem Aufbauseminar
te. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Begehung des Verstoßes.          lich zum Bußgeld mit 1 bis 4 Punkten und bei Straftaten sogar mit 5 bis 7
                                                                                                                                                         innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgte. Falls innerhalb der letzten 5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten wegen Drogenmissbrauchs und Ordnungswidrig-            Punkte zu rechnen.
                                                                                                                                                         bereits ein Aufbauseminar absolviert wurde, erhält man eine schriftliche
keiten gegen die 0,8-Promille-Regelung verjähren erst nach 1 Jahr. Ver-             Alkoholgrenzen im Straßenverkehr (Stand: 01.01.2011):                Verwarnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teil-
stößen gegen die 0,5-Promille-Regelung verjähren erst nach 6 Monaten.       0,0 Promille - Gilt für alle Fahrzeugführer unter 21 Jahren (mit/ohne        nahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ab 18 Punkten wird
4. Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, bin mit dem Fahrzeug             Probezeit) und für alle Fahrzeugführer in der Probezeit. Bei Verstößen       die Fahrerlaubnis entzogen. Eintragungen werden im Verkehrszentralre-
jedoch nicht selbst gefahren, sondern ein Familienangehöriger (z.B.         droht ein Bußgeld von 250,00 € bis zu 1.000,00 €, 2 Punkte im Verkehrs-      gister nach dem Ablauf von bestimmten Fristen gelöscht. Erreicht man 14
Ehefrau, Ehemann, Kind etc.). Muss ich angeben wer das Fahrzeug             zentralregister, ein Aufbauseminar sowie eine Verlängerung der Probezeit     oder 18 Punkte, ohne dass man von der Fahrerlaubnisbehörde zuvor ver-
gefahren ist? Nein. Auch im Bußgeldverfahren hat man bei nahen Fami-        um weitere 2 Jahre.                                                          warnt wurde, wird der Punktestand auf 13 reduziert. Erreicht oder über-
lienangehörigen ein Aussageverweigerungsrecht.                              0,3 bis 0,49 Promille - Zeigen sich keine Fahrfehler und wird kein Unfall    schreitet man 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbau-
5. Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Was mache ich jetzt?            verursacht, so bleibt der Alkoholkonsum ohne Konsequenzen. Zeigt sich        seminar angeordnet hat, wird der Punktestand auf 17 reduziert. Die Til-
Gegen den Bußgeldbescheid kann gem. § 67 OWiG innerhalb von 2               eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit oder ist ein Unfall auf den Alkohol-   gungsfrist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre; bei Straftaten - die
Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Einspruch einlegen       konsum zurückzuführen, so kann eine Verurteilung wegen Trunkenheit im        nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen - 5 Jahre und bei
kann der Betroffene selbst, sein Anwalt oder aber auch ein besonders        Straßenverkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgen.           Straftaten - die im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen sowie
Bevollmächtigter. Einzureichen ist der Einspruch bei der Bußgeldbehörde.    Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren, 7          bei der Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis -
Er muß nicht begründet werden. Maßgebend für die Einhaltung der Frist       Punkte, eine Geldbuße sowie ein Freiheitsentzug möglich.                     10 Jahre. Eine Löschung erfolgt jedoch nur, wenn innerhalb dieser Til-
ist das Eingangsdatum des Einspruchs bei der Behörde. Die Frist beginnt     0,5 bis 1,09 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) - Ab 0,5 Promille         gungsfristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen wurden. Überlie-
mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Sie beginnt auch zu laufen,        liegt ohne Anzeichen von alkoholbedingter Fahrunsicherheit eine Ord-         gefrist: Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf der
wenn der Bußgeldbescheid bei der Post niedergelegt und der Betroffene       nungswidrigkeit vor, die mit 500,00 € Bußgeld, 4 Punkten im Verkehrs-        Tilgungsfrist noch 1 Jahr „aufbewahrt“. Hiermit soll verhindert werden,
benachrichtigt wird. Fällt das Ende der Zweiwochenfrist auf einen Sams-     zentralregister und 1 Monat Fahrverbot geahndet wird (1. Verstoß). Ab        dass die Eintragungen im VZR gelöscht werden, obwohl bereits eine
tag, Sonntag oder Feiertag, kann noch bis zum Ablauf (24 Uhr) des ersten    dem 2. Verstoß drohen 1.000,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrver-        erneute tilgungshemmende Tat vorliegt. Freiwilliger Punkteabbau im
darauffolgenden Werktags Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch          bot und beim 3. Verstoß drohen 1.500,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate        Verkehrszentralregister ist möglich (jeweils einmal innerhalb von 5
kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.                                Fahrverbot. Ferner kann die Führerscheinstelle die Ablegung einer medi-      Jahren): Bei 1 - 8 Punkt(en) Abbau von bis zu 4 Punkten durch die Teil-
6. Ich habe die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid z.B. aufgrund       zinisch-psychologischen Untersuchung (MPU – „Idiotentest“) anordnen.         nahme an einem Aufbauseminar. Bei 9 - 13 Punkten Abbau von 2 Punkten
eines Krankenhausaufenthaltes, Urlaubs oder auswärtiger Beschäfti-          Zudem mögliche Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder         durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Jedoch nicht, wenn das
gung versäumt. Was kann ich tun? Man kann „Wiedereinsetzung in den          - wenn ein Unfall passiert ist oder beinahe passiert wäre - wegen Gefähr-    Aufbauseminar zwangsweise angeordnet wurde. Bei 14 - 17 Punkten
vorherigen Stand“ beantragen. Der Antrag ist innerhalb von 1 Woche nach     dung des Straßenverkehrs. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6        Abbau von 2 Punkten durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrs-
Wegfall des Hindernisses zu stellen. Gleichzeitig ist auch das zunächst     Monaten bis 5 Jahren, 7 Punkte im Verkehrszentralregister, eine Geldbuße     psychologischen Beratung.
versäumte Rechtsmittel nachzuholen, also z.B. Einspruch gegen den Buß-      sowie eine Freiheitsstrafe möglich.
geldbescheid einzulegen.                                                    1,1 bis 1,59 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) - Strafe: Führer-          Vollstreckung von Bußgeldern aus dem EU-Ausland in Deutschland:
7. Was macht die Bußgeldbehörde nachdem ich Einspruch eingelegt             scheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren, sowie 7 Punkte     Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus dem EU-Ausland in Höhe von
habe? Ist der Einspruch rechtzeitig erfolgt prüft die Bußgeldbehörde, ob    im Verkehrszentralregister, Freiheitsstrafe von bis zu 1. Jahr sowie eine    über 70,00 € ist ab dem 27.10.2010 in Deutschland möglich. Die Vollstre-
der Bußgeldbescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen wird.              Geldbuße bis 1.500,00 €. Zudem Strafbarkeit wegen Trunkenheit im             ckung eines EU-Bußgeldbescheides, welcher auf einer Halterhaftung
Nimmt die Bußgeldbehörde den Bescheid nicht zurück, wird die Buß-           Straßenverkehr oder - wenn ein Unfall passiert ist oder beinahe passiert     basiert, darf in Deutschland jedoch nicht vorgenommen werden. Hinsicht-
geldakte an die jeweilige Staatsanwaltschaft übersandt und anschließend     wäre - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a            lich der Vollstreckung des Bußgeldbescheides ist nicht auf den Tattag
wird die Akte dem zuständigen Gericht vorgelegt. Dieses entscheidet über    StGB).                                                                       abzustellen, sondern auf das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheides,
die weitere Vorgehensweise. In der Regel wird ein Hauptverhandlungs-        ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) - Strafe: Führerscheinent-      so dass auch Bußgelder für vor dem 27.10.2010 begangene Taten noch in
termin vor Gericht bestimmt.                                                zug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren, sowie 7 Punkte im           Deutschland vollstreckt werden können.

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Bussgeldflyer 2011

  • 1. Bußgeldkatalog – Stand: 01.01.2011: Rechtsanwälte Kotz Tatbestand (Euro) Bußgeldkatalog 2011 Höchstgeschwindigkeit – Personenkraftwagen bis 3,5 to inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung Siegener Strasse 104 bis 10 km/h 15/10 11-15 km/h 25/20 57223 Kreuztal 16-20 km/h 35/30 21-25 km/h 80/70 26-30 km/h 31-40 km/h - Fahrverbot 1 Monat innerhalb geschlossener Ortschaft 100/80 160/120 Telefon: 02732/791079 41-50 km/h – Fahrverbot 1 Monat inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft 51-60 km/h – Fahrverbot 2 Monate innerhalb, 1 Monat außerhalb Ortschaft 200/160 280/240 Telefax: 02732/791078 61-70 km/h - Fahrverbot 3 Monate innerhalb, 2 Monate außerhalb Ortschaft 480/440 über 70 km/h - Fahrverbot 3 Monate inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. Glätte, Regen) 680/600 100 Email: info@ra-kotz.de Alkohol, Drogen 1. Verstoß 2. Verstoß 500 1000 Homepage: www.ra-kotz.de 3. Verstoß 1500 Rote Ampel überfahren 90 - bei länger als 1 Sekunde rot – 1 Monat Fahrverbot - bei länger als 1 Sekunde rot – mit Gefährdung – 1 Monat Fahrverbot 200 320 Community: www.rakotz.de - bei länger als 1 Sekunde rot – mit Sachbeschädigung – 1 Monat Fahrverbot 360 Zebrastreifen überfahren trotz Fußgänger 80 Mietrecht: www.meinmietrecht.de Bahnübergang umfahren 700 Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtsiegen.de < 5/10 des halben Tachowertes 75 < 4/10 des halben Tachowertes < 3/10 des halben Tachowertes – bei über 100 km/h – 1 Monat Fahrverbot 100 160 Verkehrsrecht: www.verkehrsrechtsiegen.de < 2/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 2 Monate Fahrverbot 240 < 1/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 3 Monate Fahrverbot 320 Internetrecht: www.internetrechtsiegen.de Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h < 5/10 des halben Tachowertes 100 Medizinrecht: www.medizinrechtsiegen.de < 4/10 des halben Tachowertes 180 < 3/10 des halben Tachowertes – 1 Monat Fahrverbot 240 < 2/10 des halben Tachowertes – 2 Monate Fahrverbot 320 < 1/10 des halben Tachowertes – 3 Monate Fahrverbot 400 Gefährliches Abbiegen 70 Gefährliches Wenden/Rückwärtsfahren 80 Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil mit Behinderung/Gefährdung 100/120 Rechtsfahrgebot verstoßen 80 Überholen mit Gefährdung 100 Überholverbot missachtet - mit Sachbeschädigung 150 200 1. Bußgeldkatalog 2011 Vorfahrt missachtet 100 Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn 2. Bußgeldverfahren - Ein- oder Ausfahrt 75 - Seitenstreifen 130 Seitenstreifen befahren 75 3. Alkoholgrenzen Parken auf der Autobahn 70 Illegale Kfz-Rennen Teilnehmer/Veranstalter 400/500 Gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen Fahrer/Halter 75/380 4. Verkehrszentralregister Gefahrgut-LKW trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht 140 Mobilfunktelefon – verbotswidriges telefonieren 40 Sicherheitsgurt nicht angelegt 30 5. Auslandsbußgelder Kind – Mitnahme ohne Verwendung einer Rückhaltevorrichtung 40 Verstoß gegen Winterreifenpflicht 40 von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz Verstoß gegen Winterreifenpflicht mit Verkehrsbehinderung 80 (Auszug aus dem Bußgeldkatalog – Stand: 01/2011 – Angaben ohne Gewähr) Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • 2. 1. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, wurde von 8. Was geschieht im Hauptverhandlungstermin bei Gericht? Wenn der Verkehrszentralregister, Freiheitsstrafe von bis zu 1. Jahr sowie Geldbuße der Polizei angehalten und habe sofort eine „Geldbuße“ bezahlt. Ist Hauptverhandlungstermin angesetzt ist, wird das Gericht zu diesem Ter- bis 1.500,00 €. Zudem muss man sich einer medizinischen bzw. medizi- das Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren damit beendet? Ja. Wenn min alle für die Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Zeugen laden. nisch-psychologischen Untersuchung (MPU - “Idiotentest“) unterziehen, ein geringfügiger Verkehrsverstoß vorliegt, kann die Polizei eine Verwar- Ist das Gericht der Auffassung, dass dem Betroffenen der zur Last gelegte bevor die Möglichkeit besteht, seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Vor nung erteilen. Das Verwarnungsgeld beträgt zwischen 5,00 € und 35,00 € Sachverhalt nicht nachgewiesen werden kann, so verkündet es einen der MPU-Begutachtung nach einer erheblichen Alkoholfahrt sind bei der (eine kostenfreie Verwarnung ist ebenfalls möglich). Freispruch. Die im Bußgeldbescheid ausgewiesene Geldbuße entfällt, die „Notwendigkeit zum Alkoholverzicht“ oder bei einer „Alkoholabhängig- 2. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, wurde von gesamten Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen Auslagen des keit“ Nachweise über eine mindestens 12 Monate Alkoholabstinenz zu der Polizei angehalten und habe die „Geldbuße“ nicht bezahlt. Wie Betroffenen (auch die Kosten des Verteidigers) sind dann grundsätzlich erbringen. Nach einer Drogenfahrt müssen vor einer MPU-Begutachtung geht es weiter? Normalerweise bekommt man nun von der Verwaltungs- von der Staatskasse zu tragen. nachfolgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sein: 1. bei einer vorliegen- behörde einen Anhörungsbogen zugesandt. In machen Fällen bekommt 9. Muss ich als Betroffener persönlich zur Hauptverhandlung er- den „Drogengefährdung“ mind. 3 Monate Drogenfreiheit, 2. bei einer man auch sofort einen Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde scheinen? Ja. Der Betroffene ist grundsätzlich zum Erscheinen in der „fortgeschrittenen Drogenproblematik“ mind. 6 Monate Drogenfreiheit zugesandt. Wenn der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und dem Be- Hauptverhandlung verpflichtet. Das Gericht kann ihn jedoch unter Um- und 3. bei einer „Drogenabhängigkeit“ mind. 12 Monate Drogenfreiheit. troffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, wird durch ständen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister: die Verwaltungsbehörde entschieden, ob der Erlass eines Bußgeldbe- 10. Kann ich Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einlegen? Ja. Man Im Verkehrszentralregister (sog. „VZR“) in Flensburg werden rechtskräf- scheids oder eine Verfahrenseinstellung erfolgt. Soweit genügend Bewei- kann Rechtsbeschwerde einlegen bzw. man kann die Zulassung der tige Entscheidungen von Strafgerichten (jedoch nur soweit ein Bezug zum se für die „Schuld“ des Betroffenen vorliegen, wird durch die Bußgeld- Rechtsbeschwerde beantragen. Straßenverkehr besteht) sowie rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten (je- stelle ein Bußgeldbescheid erlassen. Soll ein Fahrverbot ausgesprochen 11. Ist eine Erhöhung der Regelgeldbuße möglich? Ja. Eine Erhöhung doch nur Entscheidungen über Fahrverbote oder Geldbußen von mind. werden, so wird auch dieses im Bußgeldbescheid ausdrücklich aufgeführt. der Regelgeldbuße ist bei einschlägigen Voreintragungen im Verkehrs- 40,00 Euro), verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Fahrerlaubnis- 3. Seit der Verkehrsordnungswidrigkeit sind über 3 Monate vergan- zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg möglich. Glei- maßnahmen sowie von Teilnahmen an Aufbauseminaren oder verkehrs- gen. Ist die Angelegenheit verjährt? Für Verkehrsordnungswidrigkeiten ches gilt für die Erhöhung von Fahrverboten. psychologischen Beratungen gespeichert. Werden 8 - 13 Punkte im VZR gilt gemäß § 26 Abs. 3 StVO grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 3 12. Wann gibt es Punkte? Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der erreicht, so erhält man eine Verwarnung von der jeweiligen Fahrerlaubnis- Monaten. Diese Frist gilt jedoch nur, solange wegen des Verkehrsversto- Schwere des Verkehrsverstoßes. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wer- behörde mit dem Hinweis, dass man freiwillig an einem Aufbauseminar ßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben den in der Regel im Verwarnungsgeldbereich (5,00 € bis 35,00 €) keine teilnehmen kann. Erreicht man 14 - 17 Punkte wird ein solches Seminar worden ist. Von diesem Zeitpunkt an beträgt die Verjährungsfrist 6 Mona- Punkte vergeben. Für Verstöße im Bußgeldbereich (ab 40,00 €) ist zusätz- zwangsweise angeordnet, falls keine Teilnahme an einem Aufbauseminar te. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Begehung des Verstoßes. lich zum Bußgeld mit 1 bis 4 Punkten und bei Straftaten sogar mit 5 bis 7 innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgte. Falls innerhalb der letzten 5 Jahre Ordnungswidrigkeiten wegen Drogenmissbrauchs und Ordnungswidrig- Punkte zu rechnen. bereits ein Aufbauseminar absolviert wurde, erhält man eine schriftliche keiten gegen die 0,8-Promille-Regelung verjähren erst nach 1 Jahr. Ver- Alkoholgrenzen im Straßenverkehr (Stand: 01.01.2011): Verwarnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teil- stößen gegen die 0,5-Promille-Regelung verjähren erst nach 6 Monaten. 0,0 Promille - Gilt für alle Fahrzeugführer unter 21 Jahren (mit/ohne nahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ab 18 Punkten wird 4. Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, bin mit dem Fahrzeug Probezeit) und für alle Fahrzeugführer in der Probezeit. Bei Verstößen die Fahrerlaubnis entzogen. Eintragungen werden im Verkehrszentralre- jedoch nicht selbst gefahren, sondern ein Familienangehöriger (z.B. droht ein Bußgeld von 250,00 € bis zu 1.000,00 €, 2 Punkte im Verkehrs- gister nach dem Ablauf von bestimmten Fristen gelöscht. Erreicht man 14 Ehefrau, Ehemann, Kind etc.). Muss ich angeben wer das Fahrzeug zentralregister, ein Aufbauseminar sowie eine Verlängerung der Probezeit oder 18 Punkte, ohne dass man von der Fahrerlaubnisbehörde zuvor ver- gefahren ist? Nein. Auch im Bußgeldverfahren hat man bei nahen Fami- um weitere 2 Jahre. warnt wurde, wird der Punktestand auf 13 reduziert. Erreicht oder über- lienangehörigen ein Aussageverweigerungsrecht. 0,3 bis 0,49 Promille - Zeigen sich keine Fahrfehler und wird kein Unfall schreitet man 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbau- 5. Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Was mache ich jetzt? verursacht, so bleibt der Alkoholkonsum ohne Konsequenzen. Zeigt sich seminar angeordnet hat, wird der Punktestand auf 17 reduziert. Die Til- Gegen den Bußgeldbescheid kann gem. § 67 OWiG innerhalb von 2 eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit oder ist ein Unfall auf den Alkohol- gungsfrist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre; bei Straftaten - die Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Einspruch einlegen konsum zurückzuführen, so kann eine Verurteilung wegen Trunkenheit im nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen - 5 Jahre und bei kann der Betroffene selbst, sein Anwalt oder aber auch ein besonders Straßenverkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgen. Straftaten - die im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen sowie Bevollmächtigter. Einzureichen ist der Einspruch bei der Bußgeldbehörde. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren, 7 bei der Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis - Er muß nicht begründet werden. Maßgebend für die Einhaltung der Frist Punkte, eine Geldbuße sowie ein Freiheitsentzug möglich. 10 Jahre. Eine Löschung erfolgt jedoch nur, wenn innerhalb dieser Til- ist das Eingangsdatum des Einspruchs bei der Behörde. Die Frist beginnt 0,5 bis 1,09 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) - Ab 0,5 Promille gungsfristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen wurden. Überlie- mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Sie beginnt auch zu laufen, liegt ohne Anzeichen von alkoholbedingter Fahrunsicherheit eine Ord- gefrist: Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf der wenn der Bußgeldbescheid bei der Post niedergelegt und der Betroffene nungswidrigkeit vor, die mit 500,00 € Bußgeld, 4 Punkten im Verkehrs- Tilgungsfrist noch 1 Jahr „aufbewahrt“. Hiermit soll verhindert werden, benachrichtigt wird. Fällt das Ende der Zweiwochenfrist auf einen Sams- zentralregister und 1 Monat Fahrverbot geahndet wird (1. Verstoß). Ab dass die Eintragungen im VZR gelöscht werden, obwohl bereits eine tag, Sonntag oder Feiertag, kann noch bis zum Ablauf (24 Uhr) des ersten dem 2. Verstoß drohen 1.000,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrver- erneute tilgungshemmende Tat vorliegt. Freiwilliger Punkteabbau im darauffolgenden Werktags Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch bot und beim 3. Verstoß drohen 1.500,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Verkehrszentralregister ist möglich (jeweils einmal innerhalb von 5 kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. Fahrverbot. Ferner kann die Führerscheinstelle die Ablegung einer medi- Jahren): Bei 1 - 8 Punkt(en) Abbau von bis zu 4 Punkten durch die Teil- 6. Ich habe die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid z.B. aufgrund zinisch-psychologischen Untersuchung (MPU – „Idiotentest“) anordnen. nahme an einem Aufbauseminar. Bei 9 - 13 Punkten Abbau von 2 Punkten eines Krankenhausaufenthaltes, Urlaubs oder auswärtiger Beschäfti- Zudem mögliche Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Jedoch nicht, wenn das gung versäumt. Was kann ich tun? Man kann „Wiedereinsetzung in den - wenn ein Unfall passiert ist oder beinahe passiert wäre - wegen Gefähr- Aufbauseminar zwangsweise angeordnet wurde. Bei 14 - 17 Punkten vorherigen Stand“ beantragen. Der Antrag ist innerhalb von 1 Woche nach dung des Straßenverkehrs. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Abbau von 2 Punkten durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrs- Wegfall des Hindernisses zu stellen. Gleichzeitig ist auch das zunächst Monaten bis 5 Jahren, 7 Punkte im Verkehrszentralregister, eine Geldbuße psychologischen Beratung. versäumte Rechtsmittel nachzuholen, also z.B. Einspruch gegen den Buß- sowie eine Freiheitsstrafe möglich. geldbescheid einzulegen. 1,1 bis 1,59 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) - Strafe: Führer- Vollstreckung von Bußgeldern aus dem EU-Ausland in Deutschland: 7. Was macht die Bußgeldbehörde nachdem ich Einspruch eingelegt scheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren, sowie 7 Punkte Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus dem EU-Ausland in Höhe von habe? Ist der Einspruch rechtzeitig erfolgt prüft die Bußgeldbehörde, ob im Verkehrszentralregister, Freiheitsstrafe von bis zu 1. Jahr sowie eine über 70,00 € ist ab dem 27.10.2010 in Deutschland möglich. Die Vollstre- der Bußgeldbescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen wird. Geldbuße bis 1.500,00 €. Zudem Strafbarkeit wegen Trunkenheit im ckung eines EU-Bußgeldbescheides, welcher auf einer Halterhaftung Nimmt die Bußgeldbehörde den Bescheid nicht zurück, wird die Buß- Straßenverkehr oder - wenn ein Unfall passiert ist oder beinahe passiert basiert, darf in Deutschland jedoch nicht vorgenommen werden. Hinsicht- geldakte an die jeweilige Staatsanwaltschaft übersandt und anschließend wäre - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a lich der Vollstreckung des Bußgeldbescheides ist nicht auf den Tattag wird die Akte dem zuständigen Gericht vorgelegt. Dieses entscheidet über StGB). abzustellen, sondern auf das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheides, die weitere Vorgehensweise. In der Regel wird ein Hauptverhandlungs- ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) - Strafe: Führerscheinent- so dass auch Bußgelder für vor dem 27.10.2010 begangene Taten noch in termin vor Gericht bestimmt. zug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren, sowie 7 Punkte im Deutschland vollstreckt werden können.